Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

des Hostels „Am Windberg“, Gitterseer Str. 19, 01705 Freital - nachstehend Hostel genannt


§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in mündlicher und schriftlicher Form sowie per E-Mail und über die Website (www.hostel-freital.de) über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern bzw. Betten des Hostels zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hostels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Betten oder Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Andere Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese ausdrücklich in schriftlicher Form vom Hostel bestätigt werden.
4. Das Hostel behält sich vor, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zuwiderhandlung des Gastes gegen die Hausordnung grundsätzlich von seinem Hausrecht uneingeschränkt und jederzeit Gebrauch zu machen.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner

1. Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Annahme des Antrages des Gastes durch das Hostel zustande. Dem Hostel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Buchungen dürfen nur durch voll geschäftsfähige Personen getätigt werden.
3. Das Anmelde- und Buchungsformular ist wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.
4. Vertragspartner sind das Hostel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Bestellung für den Gast vor, haften der Gast und der Dritte dem Hostel gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
5. Die jeweils gültige Hausordnung ist rechtsverbindlicher Bestandteil des Vertrages und ist vom Gast einzuhalten. Sie kann über die Website des Hostels (www.hostel-freital.de) heruntergeladen oder beim Hostel erfragt werden.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hostel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Betten/Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Bettenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostels spätestens bei Anreise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels an Dritte.
3. Bei Anreisen von Montag bis Freitag nach 16:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ist die Zahlung vorab per Banküberweisung vorzunehmen.
4. Das Hostel behält sich vor, Reservierungen erst nach Leistung einer Anzahlung durch den Kunden zu bestätigen.
5. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hostel berechtigt, die Preise gemäß dem neuen Mehrwertsteuersatz zu aktualisieren.
6. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
7. Die Preise können vom Hostel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Betten, der Leistungen des Hostels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hostel dem zustimmt.
8. Rechnungen des Hostels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, gegenüber Verbrauchern die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hostel eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, vorzeitige Abreise)

1. Die Buchung von Zimmern oder Betten ist für beide Seiten verbindlich, sobald dem Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung vorliegt.
2. Stornierung von Buchungen (bis 12 Personen): Soweit nicht anders vereinbart, ist eine kostenfreie Stornierung der Buchung bis 72 Stunden vor dem Anreisetag (15:00 Uhr) möglich. Bei nicht garantierten Buchungen (ohne Vorauszahlung) verfällt die Reservierung ab 18:00 Uhr des Anreisetages, sofern keine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Bei einer Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise (No Show) berechnet das Hostel eine Stornierungspauschale von 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für die erste Übernachtung.
3. Gruppenbuchungen (ab 13 Personen): Sofern nicht anders vereinbart, ist der Gesamtbetrag bis spätestens einen Monat (30 Tage) vor Anreise per Überweisung zu begleichen. Bis 30 Tage vor Anreise sind Stornierungen kostenfrei. Danach gelten folgende Stornogebühren auf den Gesamtbetrag:
o 30 bis 25 Tage vor geplantem Anreisetermin: 40 % des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages
o 24 bis 15 Tage vor geplantem Anreisetermin: 60 % des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages
o 14 bis 7 Tage vor geplantem Anreisetermin: 80 % des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages
o weniger als 6 Tage vor geplantem Anreisetermin oder bei Nichtanreise: 100 % des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages
4. Teilstornierung in Mehrbettzimmern: Werden einzelne Betten aus einem komplett gebuchten Zimmer storniert, ist das Hostel berechtigt, diese Betten auch an Gäste zu vermieten, die nicht zur Gruppe gehören.
5. Vorzeitige Abreise: Bei einer vorzeitigen Abreise des Gastes nach bereits erfolgter Anreise bleibt der Anspruch des Hostels auf die vereinbarte Vergütung für die gesamte gebuchte Aufenthaltsdauer bestehen. Das Hostel rechnet dem Gast jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer eventuellen Weitervermietung an. Dem Gast wird für die verbleibenden, nicht genutzten Nächte eine Pauschale in Höhe von 90 % des vereinbarten Logispreises berechnet.
6. Nachweis eines geringeren Schadens: Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe bzw. dem Hostel ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Vorrang individueller Vereinbarungen: Die mit der Buchungsbestätigung und bei Vertragsabschluss vereinbarten abweichenden Stornobedingungen haben Vorrang zu den Stornobedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Form der Stornierung: Stornierungen müssen fristgemäß in schriftlicher Form dem Hostel gegenüber angezeigt werden.

§ 5 Rücktritt des Hostels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hostel innerhalb dieses Zeitraums seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern/Betten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hostels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung auch nach dem Verstreichen einer vom Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
o der Gast die angegebene Ankunftszeit nicht einhält und sich um mindestens 2 Stunden verspätet, ohne das Hostel davon in Kenntnis zu setzen (sofern keine garantierte Buchung vorliegt).
o höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
o Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person oder des Zwecks, gebucht werden.
o das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist.
o Verstöße gegen die geltende Hausordnung auftreten.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Betten/Zimmer, es sei denn, dies wird konkret schriftlich mit dem Hostel vereinbart.
2. Gebuchte Betten/Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages geräumt zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
3. Beim Anmelden (Check-in) ist der Beherbergungsschein mit den persönlichen Daten des Gastes auszufüllen. Dazu gehören Name, Adresse, mitreisende Personen, ID- oder Passnummer, E-Mail und Telefonnummer.
4. Gebuchte Betten/Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern keine garantierte Buchung vorliegt, die durch eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gewährleistet wurde, hat das Hostel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hostel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Betten/Zimmer des Hostels bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers den vollen Listenpreis in Rechnung stellen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Hostel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung des Hostels

1. Das Hostel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
2. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hostel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hostels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hostels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
3. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Besonderheit des Beherbergungsbetriebes darin besteht, dass u.a. Mehrbettzimmer vermietet werden, die Gäste eines Mehrbettzimmers sich einen Schlüssel teilen und dadurch andere Personen als der Gast selbst Zugang zum Zimmer haben. Der Leistungserbringer haftet nicht für Verlust oder Diebstahl aus Schränken, Gepäckaufbewahrung sowie Garderoben, es sei denn, dem Hostel fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hostels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hostel nicht, soweit das Hostel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hostelgrundstücks gegenüber dem Hostel geltend gemacht werden.
5. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

1. Personen unter 18 Jahren ist die Übernachtung im Schlafsaal nicht gestattet. In Privatzimmern dürfen minderjährige Personen nur in Begleitung von mindestens einer volljährigen Person übernachten. Diese Regelung gilt nicht für Gruppenreisende in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten, volljährigen Person.
2. Bei einem Aufenthalt von 1 bis 6 Nächten ist die Zimmerreinigung und der Wäschewechsel nicht inbegriffen. Bei einem Aufenthalt von 7 oder mehr Nächten erfolgt die Zimmerreinigung mit Wäschewechsel wöchentlich.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in schriftlicher Form erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftliche Sitz des Hostels.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Freital, 11.08.2026

Hausordnung

des Hostels „Am Windberg“, Gitterseer Str. 19, 01705 Freital


Öffnungszeiten der Rezeption: Mo–Fr 08:00 – 16:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage)

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hostels bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers den vollen Listenpreis je Tag in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.

Rauchverbot In den Räumlichkeiten des Hostels sind das Rauchen, Kerzen anzünden und offenes Feuer untersagt. Bei Zuwiderhandlungen müssen wir dem Gast 200,00 Euro für den erhöhten Reinigungsaufwand und damit verbundenen Umsatzausfall berechnen. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Sollten durch die Rauchmelder Feuerwehreinsätze ausgelöst werden, müssen wir dem Gast auch diese beträchtlichen Kosten in Rechnung stellen. Ein Manipulieren der Rauchmelder ist strafbar und wird zur Anzeige gebracht. Die Brandmeldeanlage ist flächendeckend miteinander verbunden. Beim Auslösen des Alarms ertönt überall im Hostel ein lauter Alarm, bitte begeben Sie sich nach draußen, gemäß dem im Zimmer aushängenden Evakuierungsplan. Löst eine Manipulation am Rauchmelder einen Feuerwehreinsatz aus, trägt die Person, welche das zu verantworten hat, die Kosten für den Feuerwehreinsatz.
Das Grillen auf den zum Haus gehörenden Freiflächen ist nicht gestattet.

Nachtruhe / Sicherheit / Ordnung Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist einzuhalten. In dieser Zeit sind laute Geräusche und Lärm zu vermeiden. Musik ist nur in Zimmerlautstärke zu hören.

Der Konsum von Alkohol und Drogen ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

Schwerwiegende und wiederholte Belästigungen anderer Gäste können zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages, Schadenersatzforderungen und Hausverbot führen.

Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.

Für Gepäck und Wertgegenstände wird durch das Hostel keine Haftung übernommen, es sei denn, dem Hostel fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Haustiere dürfen nicht im Hostel untergebracht werden.

Besucher können in der Lounge/Rezeption empfangen werden. Die Übernachtung oder auch nur die teilweise Unterbringung von hausfremden Personen ist grundsätzlich untersagt.

Beschädigung, Verschmutzung, Schlüsselverlust Für den Verlust des Schlüssels werden 10,00 € berechnet (dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet).

Der Gast hat die Einrichtung des Hauses sowie die Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden. Das Mobiliar, z.B. Stühle, Decken usw., ist grundsätzlich in den Räumen zu belassen, in denen es vorzufinden ist.

Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäuden oder Inventar ist der entstandene Schaden unverzüglich durch den Verursacher zu regulieren. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Hostel berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung von: – Hand- und Badetüchern – Matratzen und Matratzenschoner, Kissen und Kissenschoner – Bettwäsche – elektrische Kleingeräte und Geschirr – Fernsehgeräte – sonstigen Einrichtungsgegenständen, auch auf dem Hostel-Gelände.

Gehen Sie umweltfreundlich mit Wasser und Strom um. Beim Verlassen des Zimmers schließen Sie alle Fenster und Türen, um Schäden, die durch Unwetter entstehen können, zu meiden. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, sich aus den Fenstern zu lehnen. Die Fenster dürfen lediglich zum Lüften der Zimmer geöffnet werden.

Die Mitarbeiter des Hostels sind berechtigt, während der Aufenthaltsdauer des Gastes das Hostelzimmer zum Zwecke der Reinigung, zur Durchführung von Reparaturarbeiten und Ähnlichem zu betreten.

Alle öffentlichen Bereiche im Haus sind zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht.

Gästeküche Öffnungszeiten der Küchen: 07:00 – 22:00 Uhr.
Die Gäste sind auf Selbstverpflegung angewiesen. Dafür steht eine im üblichen Umfang ausgerüstete Küche zur Verfügung, welche durch alle Gäste genutzt werden kann. Eine Absprache mit anderen Gästen/Gruppen über Nutzungszeiten und -umfang ist daher geboten. Nach Benutzung ist diese unverzüglich zu reinigen. Küchenutensilien wie Teller, Besteck und Töpfe müssen von Ihnen gereinigt werden und zurück in die Schränke gestellt werden. Gehen Sie vorsichtig mit empfindlichen Oberflächen wie Glas, Tapeten und elektrischen Geräten um.

Müll Der Müll ist getrennt zu entsorgen, je nachdem, welche Behälter zur Verfügung stehen. Werfen Sie niemals Gegenstände wie feuchte Tücher, Bierdeckel, Watte, Tampons, Binden, Zahnstocher, Lebensmittel oder Speisereste in die Toilette (WC), das Spülbecken oder die Dusche. Entsorgen Sie niemals Chemikalien wie Farbe oder andere flüssige und halbfeste Stoffe über die Toilette.

Nutzung des WLANs Im Hostel steht ein kabelloser Internetzugang kostenlos zur Verfügung. Vor der Nutzung des WLAN-Zuganges wird der Gast aufgefordert, die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. Der Gast nutzt das Internet auf eigene Gefahr, das Hostel übernimmt keine Haftung. Die Nutzung gesetzwidriger Seiten kann dem Nutzer per Zimmerortung zugeordnet werden und wird bei missbräuchlicher Nutzung des WLAN-Service durch das Hostel zur polizeilichen Anzeige gebracht. Im Rahmen der Nutzung unseres Internetzugangs sind Urheberrechte Dritter zwingend einzuhalten. Insbesondere Down- und Uploads über sogenannte Filesharing-Netzwerke sind nicht gestattet und führen bei einem Verstoß hiergegen zu Schadenersatzansprüchen des Hostels.

Parken Benutzen Sie bitte die zugehörigen ausgewiesenen Gästeparkplätze des Hostels. Kurzzeitiges Parken direkt vor der Eingangstür des Hostels ist nur zum Be- und Entladen erlaubt. Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO. Das Grundstück sowie die Parkflächen sind Privatgelände; diese unterliegen unserem Hausrecht. Flucht- und Rettungswege sind als solche gekennzeichnet und jederzeit freizuhalten. Widerrechtlich bzw. falsch abgestellte PKW werden zu Ihren Lasten entfernt. Das Hostel übernimmt keine Haftung für Schäden, die Ihnen und/oder Ihrem PKW während der Parkdauer entstehen. Die Nutzung des hosteleigenen Parkplatzes zieht keine versicherungstechnischen Ansprüche nach sich.

Diese Hausordnung ist rechtsverbindlicher Bestandteil der jeweils gültigen Fassung der AGB.